Neue Fördertatbestände, bessere Förderung

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WFG Kreis Unna – 30.06.2023

Die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen stärken – das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) wirbt damit, was sein Titel verspricht. Das Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW hat nun neue Förderbedingungen geschaffen, die ab dem 01. Juli in Kraft treten.

WFG-Geschäftsführer Sascha Dorday zeigt sich erfreut: „Die neue Förderrichtlinie macht das bewährte Programm für Unternehmen und Handwerksbetriebe noch attraktiver. Sie tritt im Juli 2023 in Kraft und ich hoffe auf eine rege Inanspruchnahme.“

Alte und neue Zielsetzungen des Programms sind die Verbesserung der Einkommenssituation und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Ausgleich von Standortnachteilen durch Investitionsanreize. Neu ist das zusätzliche Ziel der Beschleunigung von Transformationsprozessen (mit etwas niedrigeren Zugangsbedingungen).

Die Unternehmen im Kreis Unna profitieren durch das RWP von echten Zuschüssen für ihre Investitionsvorhaben. Neu im Programm ist auch, dass nicht zwingend neue Arbeitsplätze geschafft werden müssen, wie bislang. Alternativ kann auch der Durchschnitt der Abschreibungen (Afa) der letzten drei Jahre mit einem Zuschlag von 50 Prozent herangezogen werden, um eine der Fördervoraussetzungen zu erfüllen.

Förderfähige Vorhaben im Kreis Unna können sein:

  • Gründung eines Unternehmens mit mindestens drei neuen Arbeitsplätzen,
  • Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • erstmaliger Erwerb eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase (60 Monate nach erstmaliger Gewerbeanmeldung),
  • Diversifizierung der Produktion oder grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses oder die
  • Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte.


Auffällig in der neuen Richtlinie ist die stärkere Fokussierung auf bestimmte Branchen im Vergleich zu früheren Richtlinien. Entscheidungsrelevant ist hier die überwiegende Geschäftstätigkeit und die Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Bei der Berechnung des Zuschusses fließen Investitionsausgaben und neue bzw. gesicherte Arbeitsplätze ein. Ab Juli greift hier die aufgewertete Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro gesichertem Arbeitsplatz und 750.000 Euro pro neuem Arbeitsplatz. „Dies ist jedoch nur eine Zwischenrechengröße und darf nicht mit dem finalen Zuschuss verwechselt werden“, so WFG-Fördermittelexperte Ansgar Burchard, der bei der Antragsstellung unterstützt.

Unverändert geblieben ist die Höhe der möglichen Förderquoten zwischen 10 und 50 Prozent der „verlorenen“ Zuschüsse. Unternehmen und Handwerksbetriebe, die Netto-Investitionen von mindestens 150.000 Euro tätigen, können sich diese – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Wohnraum) – fördern lassen:
 

  • fabrikneue Wirtschaftsgüter,
  • Baumaßnahmen,
  • Grundstückskosten,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software).


Für eine Förderung kommen Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten (sog. C- und D- Fördergebiete) investieren. Diese umfassen den gesamten Kreis Unna. Die Anträge zur Inanspruchnahme der RWP-Förderung sind bei der NRW.BANK Münster bis zum 31. Dezember 2027 zu stellen. Dies ist nun sogar digital möglich.

„Der Druck auf die Unternehmen steigt. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) kann Unternehmen beim Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigerem Wirtschaften im Kreis Unna unterstützen. Sprechen Sie die WFG gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit prüfen möchten“, lädt Sascha Dorday die Betriebe im Kreis Unna ein.

Ansprechpartner für Fördermittelberatung und eine unverbindliche Einschätzung: Ansgar Burchard, Projektmanager Unternehmensservice, erreichbar unter a.burchard@wfg-kreis-unna.de oder telefonisch 0 23 03 / 27-12 90.
 

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